top of page

Häufig gestellte Fragen

Mein Kind will ein Instrument lernen. Was habe ich zu tun?

Die Anmeldezeit für das Schuljahr ist im Mai. Wir empfehlen, zuvor eine Schnupperstunde mit der Lehrperson zu vereinbaren. Dazu nehmen Sie mit uns oder mit der betreffenden Lehrperson direkt Kontakt auf. Die Kontaktdaten finden Sie unter  Team. Danach füllen Sie das Neuanmeldeformular aus und schicken uns dies digital an sekretariat@musikschule-eggenburg.at.

Wie kann ich mein Kind anmelden?

Unsere Anmeldezeit ist im Mai. Wir empfehlen allen Schülern eine Schnupperstunde zu vereinbaren und/oder zu unserem Tag der Musikschulen vorbeizuschauen. Unter Downloads finden sie unser Anmeldeformular. Bitte füllen Sie dieses aus und schicken Sie es an sekretariat@musikschule-eggenburg.at.

Ist mein Kind mit der Abgabe der Anmeldung aufgenommen?

Nein, es besteht kein Rechtsanspruch. Bei Mangel an Förderplätzen werden Sie bis Ende Juni verständigt.

Wann kann ich mein Kind anmelden?

Die Anmeldezeit ist im Mai. Wenn Sie ihr Kind außerhalb der Anmeldezeit anmelden, wird ihr Kind auf die Warteliste gesetzt.

Muss ich mein Kind jedes Jahr anmelden?

Ab dem Schuljahr 2023/24 gibt es unbefristete Verträge. Das bedeutet, dass ihr Kind automatisch für das nächste Schuljahr angemeldet bleibt, sofern Sie es nicht abgemeldet oder umgemeldet haben.

 

Mein Kind besucht das Fach „Elementares Musizieren“ und möchte ein Instrument lernen. Muss ich erneut eine Anmeldung ausfüllen?

Möchten Sie ihr Kind vom Elementaren Musizieren auf Instrumentalunterricht ummelden, verwende Sie bitte das Ummeldungsformular von der Lehrperson. Falls Sie zusätzlich zum Elementaren Musizieren Instrumentalunterricht anmelden möchten, bitten wir Sie ein Neuanmeldungsformular auszufüllen. Beides ist innerhalb der Anmeldezeit vom 1.5.-31.5. zu tun.

 

Ich möchte meine Unterrichtszeit verändern. Was habe ich zu tun?

Eine Veränderung der Unterrichtszeit während dem Schuljahr ist nicht möglich. Dies ist nur für das folgende Schuljahr und nur in der Zeit zwischen 1.5. und 31.5. durchführbar Dafür benötigen Sie ein Ummeldungsformular, welches Sie ausschließlich von der Lehrperson erhalten und ausgefüllt im oben genannten Zeitraum retournieren.

 

Ich möchte das Hauptfach wechseln. Was habe ich zu tun?

Eine Ummeldung während dem Schuljahr ist nicht möglich. Ein Wechsel ist nur für das folgende Schuljahr und nur in der Zeit zwischen 1.5. und 31.5. durchführbar Dafür benötigen Sie ein Ummeldungsformular, welches Sie ausschließlich von der Lehrperson erhalten und ausgefüllt im oben genannten Zeitraum retournieren.

 

Mein Kind möchte ein zusätzliches Hauptfach belegen. Was ist zu tun?

Für das bereits laufende Hauptfach brauchen Sie gar nichts zu tun. Um ein weiteres Hauptfach zu belegen, füllen Sie das Neuanmeldeformular, welches unter Downloads zu finden ist und senden Sie es an sekretariat@musikchule-eggenburg.at. Die Anmeldezeit ist im Mai.

 

Wie kann ich mein Kind abmelden?

Eine Abmeldung während dem Schuljahr ist nicht möglich. Die Abmeldung mit dem Ende des Schuljahres ist nur zwischen 1.5. und 31.5. möglich. Dafür benötigen Sie ein Abmeldungsformular, welches Sie ausschließlich von der Lehrperson erhalten und ausgefüllt im oben genannten Zeitraum retournieren.

 

Wie viel kostet der Unterricht an der Musikschule?

Unsere Schulgeldtarife finden Sie hier.

 

Gibt es Ermäßigungen?

Ja, für jedes 3. und weitere Kind wird eine 50 %ige Ermäßigung gewährt. Wenn zwei Kinder elementares Musizieren besuchen, erhalten Sie eine Ermäßigung von 50 Prozent für das jüngere Kind.

Mein Kind hat ein Hauptfach gebucht und möchte ein Ergänzungsfach oder ein Ensemble belegen. Was kostet das?

Wenn bereits ein Hauptfach belegt wird, wird für das Ergänzungsfach nichts verrechnet.

Mein Kind hat kein Hauptfach belegt und möchte ein Ergänzungsfach /Ensemble besuchen.

Das ist möglich. Die Kosten dafür entnehmen sie bitte unserer Tarifliste.

 

Ich bin älter als 24 Jahre.

Wir bieten auch Unterricht für Erwachsene an. Dieser Unterricht wird jedoch nicht mehr von der öffentlichen Hand gefördert. Die Kosten hierfür entnehmen Sie unserer Tarifliste.

Bekommt mein Kind ein Leihinstrument?

Unsere Musikschule bietet Leihinstrumente für bestimmte Fachgruppen an. Darüber hinaus sind unsere Lehrpersonen bei der Vermittlung von weiteren Leihinstrumenten behilflich.

Was kostet es, ein Instrument auszuleihen?

Die Kosten dafür entnehmen sie bitte unserer Tarifliste.

 

Was tun, wenn mein Kind über längere Zeit hinweg krank oder sonst verhindert ist, den Unterricht wahrzunehmen?

Wir bitten in diesem Fall um Kontaktaufnahme an sekretariat@musikschule-eggenburg.at.

Wird eine einzelne Unterrichtsstunde bei Erkrankung oder sonstiger Verhinderung des Kindes nachgeholt?

Bei Ausfall einer einzelnen Stunde durch Erkrankung wird der Unterricht nicht nachgeholt.

Die Lehrkraft ist erkrankt. Wird der Unterricht nachgeholt?

Bei Erkrankung der Lehrperson wird der Unterricht nicht nachgeholt. Falls eine Lehrperson für eine längeren Zeitpunkt erkrankt, wird eine Vertretung eingesetzt. Mehr dazu finden Sie in unseren Unterrichtsbestimmungen.

Mein Kind hat in einem Schuljahr weniger als 33 Unterrichtseinheiten erhalten.

Laut unseren Unterrichtsbestimmungen sind Ihnen im Schuljahr mindestens 33 Unterrichtseinheiten zugesichert. Meist kommen deutlich mehr Einheiten zustande oder der ausgefallene Unterricht wird nachgeholt. Falls diese 33 Einheiten nicht von der Musikschule angeboten werden können, dann bekommen Sie am Ende des Schuljahres die Differenz der fehlenden Unterrichtseinheiten gutgeschrieben. Mehr dazu finden Sie in unseren Unterrichtsbestimmungen.

bottom of page